29.07.2010, 16:59 Uhr
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Meldepflichten des Arbeitgebers seit 1.1.2009
Entgeltmeldung über Datenerfassungs- und übermittlungsverfahren (DEÜV)
Meldepflichten des Arbeitgebers seit 01.01.2009
Meldepflichten des Arbeitgebers im Rahmen des erweiterten Verfahrens zur Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) seit 01.01.2009
Am 05.11.2008 ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) in Kraft getreten. Es erweitert Ihre Meldepflichten an die Einzugsstelle der Krankenkassen nach der DEÜV mit Wirkung vom 01.01.2009. Es geht dabei um Daten für die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die jetzt personenbezogen jeder Entgeltmeldung hinzugefügt werden müssen.
Hintergrund der Neuregelung ist die bereits im Jahre 2007 durch den Gesetzgeber verfügte Übertragung der Betriebsprüfungen von der UV auf die Rentenversicherung (RV). Danach sind die RV-Träger für Prüfzeiträume ab 2009 zuständig. Die Berufsgenossenschaften prüfen noch die Entgeltzeiträume bis 31.12.2008; diese Prüfungen sollen bis spätestens 31.12.2011 abgeschlossen sein.
Da die RV die Prüfungen für die UV nur durchführen kann, wenn dort die beitragsrelevanten Daten vorliegen, wurde vom Gesetzgeber das DEÜV-Verfahren um einen Meldebaustein für die UV erweitert. Jede anfallende Entgeltmeldung im DEÜV-Verfahren muss ab 01.01.2009 folgende personenbezogene UV-Daten enthalten:
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