17.03.2010, 22:20 Uhr
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Abgabe des Lohnnachweises 2009
Termin verpasst - schnell nachholen
Lohnnachweis 2009
Ende letzten Jahres erhielten die Betriebe den Lohnnachweisbogen für 2009 von der BGN. Damit erfragt sie alle Angaben, die sie braucht, um den Beitrag für das abgelaufene Jahr 2009 berechnen zu können: die Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2009. Stichtag für die Abgabe des ausgefüllten Lohnnachweises war der 11. Februar 2010.
Allen, die diesen Termin verpasst haben, räumt die BGN ein, den ausgefüllten Lohnnachweis jetzt noch schnell nachzureichen.
Voraussetzung für die Berechnung des korrekten Beitrags sind vollständige Angaben im Nachweisformular. Immer wieder aber geben Unternehmen unvollständige oder gar keine Lohnnachweise ab. In beiden Fällen muss die BGN die fehlenden Angaben dann selbst ergänzen. Dazu ist sie laut § 165 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII berechtigt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die BGN zu hohe Beiträge errechnet und dem Unternehmen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Das gilt auch für den Fall, dass die BGN den Beitrag zu niedrig angesetzt hat und dies bei der Prüfung des Unternehmens festgestellt wird. Dann kommen oft Nachzahlungen für mehrere Jahre auf den Betrieb zu.
Wenn sich zwischenzeitlich die Betriebs- und Unternehmerverhältnisse geändert haben oder der Betrieb zusätzliche Anmerkungen machen möchte, ist hierfür ein gesondertes Blatt auszufüllen.
Neu im Lohnnachweis 2009 ist, dass das Unternehmen erstmals auch die Betriebsnummern, mit denen es bei der Bundesagentur für Arbeit geführt wird, im Lohnnachweis angeben muss. Diese Betriebsnummern werden zwingend gebraucht - und zwar für den seit 2009 stattfindenden Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen die dem Lohnnachweis beiliegenden Bearbeitungshinweise. Das ausgefüllte Nachweisformular wird maschinell gelesen. Das funktioniert aber nur, wenn die Felder in korrekter Schreibweise ausgefüllt werden. Ein Beispiel finden Sie in den Bearbeitungshinweisen des Formulars.
Senden Sie bitte den Lohnnachweis im Original per Post und nicht per Fax zurück. Dadurch wird eine reibungslose Erfassung sichergestellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Bei Fragen sind wir selbstverständlich für Sie da. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Fax.
Fon 0621 4456-6969
Fax 0621 4456-1660
Infos speziell zum Arbeitsentgelt im Internet
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Der Unternehmer muss den Lohnnachweis auch dann bei der BGN einreichen, wenn er selbst nicht mehr BGN-versichert ist.
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