Berechnungsmodul zur Berechnung des Eigenumlagebeitrags bis zum 31.12.2007
Die Mittel zur Erfüllung ihrer gesetzlich festgelegten Aufgaben stellt die BGN jährlich im Umlageverfahren fest. Sie werden durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Der Beitragsanteil des einzelnen Unternehmers richtet sich nach dem Gesamtentgelt der Versicherten (Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer; Versicherungssummen für Unternehmer und deren Ehegatten), nach der Gefahrklasse und dem nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres aufgrund der Umlagerechnung, festzustellenden Beitragsfuß der Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus werden Nachlässe auf den Beitrag gewährt, sofern die Eigenbelastung des Unternehmens geringer ist als die Durchschnittsbelastung aller Unternehmen.
Die Unternehmer haben auch einen Beitrag zur Ausgleichsumlage (sofern der Freibetrag überschritten wird) und zur Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Auf diese Beiträge hat die BGN keinen Einfluss, sie ist lediglich Einzugsstelle.
Verbleibende Fragen beantwortet Ihnen gerne telefonisch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Service Centers in der Zeit von montags bis donnerstags von 7 - 17 und freitags von 7 - 16 Uhr unter der Telefonnummer 0621 4456-1581.
Schritt 1:
Bitte wählen Sie die für Ihr Unternehmen zutreffende Unternehmensform.
Schritt 2:
Wählen Sie aus der Liste die Gewerbeart Ihres Unternehmens aus.
Schritt 3:
Wählen Sie aus, ob der Hauptsitz Ihres Unternehmens in den neuen oder den alten Bundesländern liegt.
Schritt 4:
Tragen Sie die Anzahl aller Unternehmer und derer ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehegatten ein, die im Unternehmen tätig werden.
Schritt 5:
Errechnen Sie, wie viele Monate alle Unternehmer und deren ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehegatten zusammen innerhalb eines Jahres für das Unternehmen tätig werden. Die errechnete Gesamtzahl bitte nicht eintragen.
Tragen Sie dann in die vorgegebenen Unternehmensbereiche jeweils die Anzahl der Monate ein, die die Personen im jeweiligen Unternehmensbereich tatsächlich tätig waren. Die ausgewiesene Gesamtsumme muss mit Ihrer errechneten Jahresmonatszahl übereinstimmen.
Schritt 6:
Errechnen Sie die Gesamtjahresbruttolohnsumme Ihrer Beschäftigten (bitte nicht eintragen).
Teilen Sie dann die Gesamtjahresbruttolohnsumme auf die vorgegebenen Unternehmensbereiche auf, in denen Ihre Beschäftigten tatsächlich tätig werden.
Daraus ergibt sich dann automatisch die der Beitragsberechnung zu Grunde liegende Versicherungssumme für Unternehmer und deren im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehepartner. Unternehmer (Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR oder OGH, Komplementäre einer KG) und deren im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehepartner waren bis zum 31.12.2007 bei der BGN kraft Satzung mit einer Mindestversicherungssumme versichert (ehemaliger § 44 der Satzung). Daraus werden die Beiträge für Unternehmer und Ehepartner errechnet.
Die Mindestversicherungssumme betrug gem. dem früheren § 44 Abs. 2 unserer Satzung abhängig vom Hauptsitz des Unternehmens für eine in Vollzeit tätige Person im Jahr 2007
- in den alten Bundesländern 24.000 EUR,
- in den neuen Bundesländern 20.400 EUR.
Daraus werden die Beiträge für Unternehmer und Ehepartner bis zum 31.12.2007 errechnet.
Die Mindestversicherungssumme betrug gem. dem ehemaligen § 44 Abs. 2 unserer Satzung abhängig vom Hauptsitz des Unternehmens für eine in Vollzeit tätige Person im Jahr 2007
- in den alten Bundesländern 24.000 EUR,
- in den neuen Bundesländern 20.400 EUR.
Hierunter fallen alle Unternehmensbereiche/betrieblichen Tätigkeiten, die keine Büro- oder Vertriebsbereiche/-tätigkeiten im Sinne des Gefahrtarifs der BGN sind, z.B:
EDV-Abteilung, Empfang/Rezeption, Hausmeister, Handwerker, Labor, Qualitätskontrollen, Poststelle, Produktion, Produktentwicklung, Produktverpackung, Reinigungs- und Wachpersonal, etc.
Als Bürobereiche (Gefahrtarifstelle 18) gelten nur die Bereiche
- Organisation, Rechnungswesen, Finanzwirtschaft,
- Personal- und Sachverwaltung,
- Verkaufsinnendienst,
- Schulungsbereiche,
- Empfangs-, Rezeptions- und Kassierbereiche.
- es sich um einen räumlich (baulich) von den anderen Unternehmensteilen getrennten Bereich handelt, der ausschließlich mit typischen Büroeinrichtungen und Bürogeräten ausgestattet ist und
- ein eigener Personalstamm vorhanden ist und
- getrennte Aufzeichnungen über Arbeitsentgelte geführt werden und
- dessen Aufgaben allein der internen Verwaltung (z.B. Buchhaltung, Personalbüro) dient.
Zum "Vertrieb" (Absatz von Waren sowie damit zusammenhängende Arbeitsprozesse) zählen wir nur die Unternehmensbereiche/Tätigkeiten:
- Personal der Ladengeschäfte, in denen der Verzehr von Ware vor Ort nicht überwiegt und zugeordnete Filialbetreuung,
- Auslieferungsfahrer,
- Gabelstaplerfahrer im Vertriebsbereich,
- baulich getrennte Vertriebslager - auch Werbemittellager,
- baulich getrennte Endkommissionierung, in der verkaufsfertig verpackte Waren zum Vertrieb sortiert werden,
- Produktmuster- und Werbemittelversendung,
- Verkaufsaußendienstmitarbeiter (auch Werbedamen u. Regalpflegekräfte).
- es sich um einen räumlich (baulich) von den anderen Unternehmensteilen getrennten Bereich handelt, in dem nur der Absatz von Waren sowie damit zusammenhängende Arbeitsprozesse erfolgen und
- ein eigener Personalstamm vorhanden ist und
- getrennte Aufzeichnungen über Arbeitsentgelte geführt werden und
- selbst hergestellte Waren überwiegend außerhalb des Grundstückes des Herstellungsunternehmens vertrieben werden.
Beispiel:
Fehlt eine der o.g. genannten Voraussetzungen, tragen Sie die Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte Im Feld "Unternehmensbereiche außer Büro" ein.
Hierunter fallen alle Unternehmensbereiche/betrieblichen Tätigkeiten, die keine Büro- oder Vertriebsbereiche/-tätigkeiten im Sinne des Gefahrtarifs der BGN sind, z.B:
EDV-Abteilung, Empfang/Rezeption, Hausmeister, Handwerker, Labor, Qualitätskontrollen, Poststelle, Produktion, Produktentwicklung, Produktverpackung, Reinigungs- und Wachpersonal, etc.
Als Bürobereiche (Gefahrtarifstelle 18) gelten nur die Bereiche
- Organisation, Rechnungswesen, Finanzwirtschaft,
- Personal- und Sachverwaltung,
- Verkaufsinnendienst,
- Schulungsbereiche,
- Empfangs-, Rezeptions- und Kassierbereiche.
- es sich um einen räumlich (baulich) von den anderen Unternehmensteilen getrennten Bereich handelt, der ausschließlich mit typischen Büroeinrichtungen und Bürogeräten ausgestattet ist und
- ein eigener Personalstamm vorhanden ist und
- getrennte Aufzeichnungen über Arbeitsentgelte geführt werden und
- dessen Aufgaben allein der internen Verwaltung (z.B. Buchhaltung, Personalbüro) dient.
Zum "Vertrieb" (Absatz von Waren sowie damit zusammenhängende Arbeitsprozesse) zählen wir nur die Unternehmensbereiche/Tätigkeiten:
- Personal der Ladengeschäfte, in denen der Verzehr von Ware vor Ort nicht überwiegt und zugeordnete Filialbetreuung,
- Auslieferungsfahrer,
- Gabelstaplerfahrer im Vertriebsbereich,
- baulich getrennte Vertriebslager - auch Werbemittellager,
- baulich getrennte Endkommissionierung, in der verkaufsfertig verpackte Waren zum Vertrieb sortiert werden,
- Produktmuster- und Werbemittelversendung,
- Verkaufsaußendienstmitarbeiter (auch Werbedamen u. Regalpflegekräfte).
- es sich um einen räumlich (baulich) von den anderen Unternehmensteilen getrennten Bereich handelt, in dem nur der Absatz von Waren sowie damit zusammenhängende Arbeitsprozesse erfolgen und
- ein eigener Personalstamm vorhanden ist und
- getrennte Aufzeichnungen über Arbeitsentgelte geführt werden und
- selbst hergestellte Waren überwiegend außerhalb des Grundstückes des Herstellungsunternehmens vertrieben werden.
Beispiel:
Fehlt eine der o.g. genannten Voraussetzungen, tragen Sie die Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte Im Feld "Unternehmensbereiche außer Büro" ein.
Die Gefahrklassen des Unternehmens entnehmen Sie bitte dem ab 01.01.2005 gültigen Gefahrtarif Teil I.
Berechnungsbeispiel:In einer Gaststätte (Sitz in den neuen Bundesländern) waren der Unternehmer und sein Ehepartner ohne Arbeitsvertrag zusammen insgesamt 18 Monate im Jahr in der Küche und im Service tätig.
Die Jahresbruttolohnsumme aller Beschäftigten beträgt 15.000 EUR. Die Beschäftigten werden in der Küche und im Service tätig.
Berechnung nach obiger Formel:
Versicherungssumme in den neuen Bundesländern = 20.400 EUR
(pro Monat = 1.700 EUR).
Auf die Unternehmensgefahrklasse 4,5 entfallen:
1.700 x 18 Monate = 30.600 EUR
| Versicherungssumme | 30.600 EUR | |
| + | Bruttolohnsumme | 15.000 EUR |
| = | Entgelt | 45.600 EUR |
| 45.600 EUR | x | 4,5 | x | 0,426 | : | 100 | = | 874,15 EUR |
| Jahresbeitrag | = | 874,15 EUR | ||||||
Der Jahresbeitrag ermäßigt sich um einen möglichen Beitragsnachlass, der im Umlagejahr 2007 maximal 6 % betrug
(§ 30 der Satzung).
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